Erbschaftsteuer - Solms fordert vernünftigen Wettbewerbsföderalismus
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Am Morgen stand das Thema Erbschaftssteuer zur Debatte. Zahlreiche Delegierte sprachen sich für die sofortige Abschaffung der Steuer aus. Der Bundesvorstand ist hingegen für eine Verlagerung der Erbschaftssteuer auf die Länder. FDP-Finanzexperte Hermann Otto SOLMS hält die Steuer für notwendig. "Es gibt zwei gute Argumente, die für die Übertragung auf die Länder sprechen. Erstens steht das Aufkommen ohnehin den Ländern zu. Zweitens wäre es auch ein wichtiger Beitrag im Zuge der Föderalismusreform II, um die Länder in ihrer Steuerhoheit zu stärken", so Solms. Dass die schwarz-gelbe Koalition einer kompletten Abschaffung der Steuer zustimmen würde, sei zudem unwahrscheinlich. Der Bundesparteitag beschloss den Antrag nach einer einstündigen kontroversen Debatte.
Die Steuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsregeln für Immobilien und Firmenvermögen gegenüber Barvermögen als unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verworfen hatte. Die Verfassungsrichter hatten dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2008 neue Bewertungsgrundlagen zu schaffen.
Die FDP-Führung sprach sich dafür aus, es den Bundesländern zu überlassen, ob und in welcher Höhe sie eine Erbschaftsteuer erheben: "Der beste Weg, die schädlichen Folgen der Erbschaftsteuer auf Arbeitsplätze und Investitionen zu vermeiden, wäre eine Übertragung der Erbschaftsteuerkompetenz vom Bund auf die Länder", erklärte Hermann Otto Solms. Dann könne jedes Bundesland für sich selbst entscheiden, "ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe Erbschaftsteuer fällig werden soll." Er verwies darauf, dass das Erbschaftsteueraufkommen bereits jetzt den Ländern zustehe. "Deshalb wäre es nur folgerichtig, wenn auch die Gesetzgebungskompetenz darüber nicht beim Bund, sondern bei den Ländern selbst angesiedelt würde", so der Liberale.
Der FDP-Finanzpolitiker befürchtet, dass es wegen der unterschiedlichen Meinungen innerhalb der Union und in der Regierungskoalition eine bundesweite Abschaffung der Erbschaftsteuer auf absehbare Zeit nicht geben wird. Er fordert daher, die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder zu übertragen. "Damit wenigstens einzelne Bundesländer voran gehen können", so Solms.
"Bei der Übertragung der Erbschaftssteuerkompetenz auf die Bundesländer hätten wir echten Wettbewerbsföderalismus und eine stärkere Finanzautonomie der Länder." Nach Solms Auffassung gewännen die neuen Länder dadurch Vorteile: "Im Jahre 2006 hat das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer gerade einmal 60 Millionen Euro betragen - bundesweit etwa 3,8 Milliarden Euro. Die Ost-Länder könnten durch die Abschaffung der Steuer als Standort attraktiver werden."





