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58. Ord. Bundesparteitag der FDP

15. – 17. Juni 2007, Stuttgart, Porsche-Arena


Kultur braucht Freiheit

(vorbehaltlich der Überprüfung durch das Wortprotokoll)


Kultur ist ohne Freiheit nicht denkbar. Kultur lebt von der Vielfalt und dem Spannungsverhältnis zwischen Vertrautem und Neuem, zwischen dem Eigenen und dem Fremden. Kultur ist weder bestimmten Schichten noch Ideologien zuzuordnen, ist nicht rechts oder links, sondern markiert die Mitte der Gesellschaft ebenso wie ihre Ränder und Nischen. Kultur ist höchst individuell, unmittelbar, persönlich und zugleich das Verbindende und die Basis für die Verständigung untereinander.

„Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit“

Diese Aussage Friedrich Schillers, die nicht für die Kunst allein, sondern auch für die Kultur im weitesten Sinne gilt, charakterisiert unser Grundverständnis von der Bedeutung der Freiheit für die Kultur. Kulturschaffende und Liberale verfolgen insoweit gleiche Ziele als beide auf Vielfalt setzen und die Freiheit des Menschen in der Gesellschaft als höchstes Gut ansehen – aber nicht als Freibrief zur Passivität, sondern als Freiheit zum aktiven Handeln und zum Streben nach persönlicher Leistung und Entfaltung. Künstler sind Individualisten, sie brauchen Freiheit, um arbeiten zu können. Liberale und Kulturschaffende sind auch da Verbündete, wo es um die Meinungsfreiheit geht. Die Kunstfreiheit gegen jede Art der Zensur zu verteidigen, ist ein zentrales Anliegen.

Kultur von allen

Freiheit kann nicht ohne Verantwortung gelebt werden. Verantwortung und Freiheit sind zwei Seiten einer Medaille. Freiheit entbindet die Bürger nicht von ihrer Verantwortung, sondern ermöglicht im Gegenteil erst ihr verantwortungsbewußtes und eigeninitiatives Handeln. Dies gilt insbesondere auch im Bereich der Kultur. Kultur soll nicht nur passiv konsumiert werden, wie es das vor einer Generation propagierte Schlagwort "Kultur für alle" nahelegen könnte, sondern muss auch aktiv betrieben werden. Das kulturelle Leitbild einer liberalen Gesellschaft lautet "Kultur von allen". Dies gilt für das Fördern und Finanzieren ebenso wie für die aktive Teilhabe an der Kultur. "Kultur von allen" will dem Menschen in der Gesellschaft den Freiraum schaffen, seine persönlichen kulturellen Vorstellungen zu verwirklichen.

Kulturförderung in gemeinsamer Verantwortung von Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft

Die vielfältige und wertvolle Kulturlandschaft Deutschlands lässt sich ohne die Unterstützung der öffentlichen Hand nicht erhalten. Daher bekennen wir uns zur grundlegenden Verpflichtung des Staates zur Finanzierung und Förderung von Kunst und Kultur. Dies gilt in besonderem Maße für das Innovative und Experimentelle, das auf dem Markt keine Chance hat, aber auch für das kulturelle Erbe oder zum Beispiel den in seiner gesellschaftlichen Bedeutung oft unterschätzten Bereich der Soziokultur.

Aber die Verpflichtung des Staates ist eine subsidiäre Verpflichtung: dort, wo die Kulturwirtschaft oder die Zivilgesellschaft ebenso gut die Bedingungen für kulturelle Angebote und Leistungen schaffen können, sollte die staatliche Förderung unterbleiben. Aber dort, wo die Kultur des Schutzes und der Förderung durch den Staat bedarf, ist es seine Verpflichtung, diesen Schutz und die Förderung ohne Wenn und Aber zu gewähren. In diesem Sinne verstehen wir den Staat als einen ermöglichenden und nicht als einen bevormundend-aktivierenden Staat. Der Staat schafft den Rahmen, innerhalb dessen die Zivilgesellschaft ihre Verantwortung ausübt. Bei der staatlichen Kulturfinanzierung und Projektförderung sind die Staatsferne der Förderinstrumente und Transparenz bei den Vergabeentscheidungen von elementarer Bedeutung. Denn so wichtig der Staat für die Gewährleistung der kulturellen Infrastruktur ist, so wenig darf er, dürfen Politiker und Beamte auf ganz konkrete Förderentscheidungen Einfluß nehmen und oder gar darüber entscheiden, was gute und was schlechte Kunst ist. Wo der Staat finanziell fördert, sollte er dies daher nicht durch Einzelentscheidungen tun, sondern durch pauschale Zuweisung der Mittel oder über von ihm unabhängige Institutionen.

Der Künstler in der Gesellschaft

Schon immer haben kulturelle Aktivitäten gesellschaftliche Prozesse angestoßen. Ohne die gelebte Kreativität der Künstler, ohne die Provokationen der Kunst, ohne eine Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen gibt es keine Vielfalt und Innovation in der Gesellschaft. Künstler haben daher eine wichtige Rolle für die Fortentwicklung unserer Gesellschaft: sie provozieren, hinterfragen, stoßen Denkprozesse und Diskussionen an. Doch sie arbeiten oft in schwierigen sozialen Verhältnissen. Die meisten von ihnen sind weder angestellt noch ausreichend sozialversichert. Sie sind Selbständige, allen Risiken des Künstlerdaseins ausgesetzte Unternehmer, die abhängig vom Markt sind – wenn auch oft genug nicht „marktgängig“. Sie bedürfen daher eines besonderen Schutzes und einer besonderen gesellschaftlichen Wertschätzung. Ein Ausdruck dieser Wertschätzung ist die Künstlersozialversicherung, die als Maßnahme staatlicher Kultur- und Künstlerförderung zumindest eine Grundsicherung für all jene schafft, die von der Kunst auch materiell leben müssen.

Kulturelle Vielfalt und die Kreativität der Gesellschaft

Kunst und Kultur sind der Nukleus der geistigen Entwicklung einer Gesellschaft. Kunst und Kultur spiegeln den Stand einer Gesellschaft, oft gehen sie ihr voran und treiben die Entwicklung einer Gesellschaft weiter. Ohne Kunst und Kultur wäre eine Gesellschaft nicht kreativ, eine Wirtschaft nicht innovativ und Bildung technokratisch. Erst Kunst und Kultur geben die Vielfalt der Sichtweisen in unserer Gesellschaft wider. Kunst und Kultur sind deshalb so wertvoll, weil sie die Werte unserer Gesellschaft prägen. Der einzigartige Reichtum an Kunst und Kultur macht Deutschland zu einer Kulturnation.

Kunst und Kultur entscheiden auch über den wirtschaftlichen Erfolg einer Gesellschaft. Und zwar nicht nur als Markt für Kunst und Kultur selbst, sondern zu allererst, weil Kunst und Kultur die Gemütsverfassung einer Gesellschaft bestimmen, ihre Kreativität, ihren Optimismus, ihre Neugierde, ihr Streben nach Qualität und Schönheit.

Nur durch Kreativität kann die Wirtschaft innovative Produkte entwickeln. Nur durch Kreativität und Freiheit können jene Leistungseliten entstehen, die wir in jedem Bereich brauchen: in der Wirtschaft und im Sport, in der Wissenschaft und in der Kultur. Freiheitlich, modern und erfolgreich kann nur eine Gesellschaft sein, die der Kultur eine zentrale Bedeutung zumisst. Das ist die Lehre aus Jahrhunderten deutscher Geschichte als Kulturnation und ein Auftrag für die Zukunft.

Kulturelle Identität und Integration

Die kulturelle Identität ist ein elementarer Bestandteil unserer Persönlichkeit und der Gesellschaft insgesamt. Sie ist Ausdruck unserer christlich-abendländischen Wurzeln und zugleich die Basis für den Austausch mit anderen Menschen und Kulturen.

Nur auf der Grundlage unserer eigenen Werte können wir uns unbefangen mit anderen austauschen. Der Respekt vor fremden Werten und religiösen Empfindungen sowie unser Interesse an kulturellem Austausch und der Integration von Angehörigen anderer Kulturen dürfen uns jedoch nicht dazu verleiten, unsere eigene Werteordnung zu relativieren oder gar zu verleugnen. Ebenso wenig darf die Identität der eigenen Werte jedoch zur Erstarrung von kultureller Entwicklung und Kreativität führen, auch wenn diese zunächst unbequem und gesellschaftskritisch erscheint.

Unsere zentralen Werte und grundgesetzlich geschützten Grundpfeiler unserer Gesellschaft wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit oder die Pressefreiheit sind von allen Menschen, die in Deutschland leben, zu respektieren. Zulasten der Freiheit darf auch keine künstlerische Selbstzensur ausgeübt werden.

Kultur ist Leben

Für die FDP ist die Kultur im Sinne des Kulturbegriffs der UNESCO die Gesamtheit der geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte, die eine Gesellschaft kennzeichnen. In diesem Sinne verstehen wir unter Kultur sowohl die sogenannte „Hoch-Kultur“, also die Oper, das Theater, die Orchester, die Museen und Bibliotheken, als auch die Popkultur, das Musizieren in Gruppen und Vereinen und Phänomene unseres Alltags. Zur Kultur zählen selbstverständlich die Architektur, der Tanz, das Design, Computer- und Videospiele und vieles mehr. Kultur ist nicht das private Hobby einer kleinen Elite, sondern betrifft alle Menschen. Die Hochkultur steht gleichberechtigt neben der Breitenkultur. So wie der Spitzensport ohne Breitensport nicht entstehen kann und der Breitensport durch Spitzensport neue Impulse erhält, bedingen sich auch Spitzenleistungen und Laienarbeit in der Kultur. Zahllose Menschen engagieren sich und betätigen sich kulturell.
Kultur ist nicht das "Sahnehäubchen für gute Zeiten", sondern Mittelpunkt unseres Lebens.

Aus diesen allgemeinen Grundsätzen zur Bedeutung der Kultur für unsere Gesellschaft leiten wir Liberalen folgende konkrete Forderungen ab:

1.Staatsziel Kultur

Die FDP fordert die Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Kultur. Angesichts drastisch zurückgehender Kulturausgaben bei den Ländern und Kommunen ist es mehr denn je erforderlich, ein klar vernehmbares Zeichen für die Kultur zu setzen. Dabei wird durch die Ergänzung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz kein unmittelbarer und einklagbarer Anspruch auf eine konkrete Unterstützung des Staates geschaffen. Das Staatsziel Kultur schafft jedoch Ermessens- und Abwägungsspielräume, die dazu beitragen, die öffentliche Kulturfinanzierung und -förderung zu stärken.

Die FDP begrüßt daher, dass die FDP-Bundestagsfraktion als bisher einzige Fraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat, der die Ergänzung des Grundgesetzes um einen Artikel 20b mit dem Wortlaut „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ vorsieht.
Die liberalen Forderungen nach einer Stärkung der Zivilgesellschaft und dem Staatsziel Kultur sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Zivilgesellschaft lässt sich nur dann mobilisieren, wenn der Staat sich nicht gleichzeitig zurückzieht. Kein Bürger, kein Förderer möchte seine Spende dem Finanzminister oder Stadtkämmerer geben, sondern will, dass seine Spende ungeschmälert der Kultur zugute kommt. Wenn der Staat sich zu seiner Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der Kultur bekennt und danach handelt, wird dies auch die Bürger anspornen, sich verstärkt zu engagieren.

2. Prioritätensetzung zugunsten von Kunst und Kultur

Die FDP fordert eine Prioritätenverschiebung zugunsten der Kultur auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen. In den Schulen darf nicht länger die Praxis herrschen, daß bei knappen Ressourcen zuerst der Kunst- und Musikunterricht ausfällt. Dies ist eine grundlegend falsche Prioritätensetzung, die dringend der Korrektur bedarf.
Die öffentlichen Kulturausgaben sind von 2001 bis 2004 von 8,4 Mrd. Euro auf 7,88 Mrd. Euro zurückgegangen. Der Anteil der Kulturausgaben am Bruttoinlandsprodukt ist im gleichen Zeitraum von 0,41 Prozent auf 0,36 Prozent gesunken. Dies ist ein Armutszeugnis für die Kulturnation Deutschland.

Diese Zahlen belegen, dass es sich bei dem Rückgang der Kulturausgaben keineswegs nur um globale Minderausgaben handelt, die gleichmäßigen Einsparungen geschuldet sind, sondern um wirkliche Entscheidungen gegen die Förderung von Kultur. Daher müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, allen Entscheidungsträgern den Wert, aber auch den messbaren Nutzen der Kultur vor Augen zu führen. Die FDP setzt sich für eine Prioritätensetzung zugunsten von Kunst und Kultur und für eine Trendwende bei der Entwicklung der Kulturausgaben ein.

3. Kultur und Kinder – Kulturelle Bildung

Die FDP setzt sich für eine Intensivierung und verstärkte Förderung der kulturellen Bildung vor allem der Kinder und Jugendlichen ein.
Kulturelle Bildung muss schon im Kindesalter ansetzen, um Kinder so früh wie möglich für Kultur zu sensibilisieren und zu begeistern. Die intensive Auseinandersetzung mit Musik, Theater und Bildender Kunst, das Malen und Musizieren führt zu einer umfassenderen Bildung und zum Abbau von Aggressionen, sie fördert die soziale Kompetenz und verstärkt die Kreativität; nicht zuletzt liefert sie positive Gemeinschaftserlebnisse.

Kulturelle Bildung trägt zur Persönlichkeitsbildung bei und stärkt all die positiven Eigenschaften, auf die wir angewiesen sind und die das Leben bereichern: Konzentration, Kreativität, Ausdrucksfähigkeit, Selbstvertrauen und die Fähigkeit zur Kommunikation mit anderen Kulturen. Deswegen strebt die FDP eine flächendeckende Versorgung mit Einrichtungen kultureller Bildung wie zum Beispiel Musik- und Kunstschulen an. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, die elementare Kulturtechnik des Singens und das Spiel eines Musikinstrumentes zu erlernen. Vorbildhaft ist das von der Kulturstiftung des Bundes initiierte und gemeinsam mit vielen Partnern getragene Projekt in Nordrhein-Westfalen „Jedem Kind ein Instrument“.

Kultur vermittelt Zugehörigkeitsgefühl und Anerkennung; Kinder und Jugendliche lernen zivilgesellschaftliche Basiskompetenzen, wenn sie mit Freude aktiv am kulturellen Leben teilnehmen. Ein besonderes Augenmerk muss auf Kinder mit Migrationshintergrund gerichtet werden.

Die kulturelle Bildung ist nicht nur ein wichtiges Rüstzeug für die Herausforderungen im Umgang mit einer immer größer werdenden Informationsflut, sondern auch die Voraussetzung dafür, dass es in zehn, zwanzig und auch in dreißig Jahren noch Menschen gibt, die für unsere kulturellen Errungenschaften empfänglich sind, sie mit Leben erfüllen und an die nächste Generation weiterreichen. Die wichtige Aufgabe des Staates, das kulturelle Erbe zu bewahren, ist letztlich nichts wert, wenn wir nicht auch dafür sorgen, dass die zugrunde liegenden Ideen vermittelt und weitergetragen werden. Wenn es uns nicht gelingt, unsere Kinder bereits in jungen Jahren für die Kultur zu begeistern, wird es später immer schwerer werden, einen Zugang zum Wert der Kultur zu vermitteln. Die Ausbildung individueller ästhetischer Kompetenz ist zudem ein elementarer Bestandteil aufgeklärter bürgerlicher Freiheit. Wir können es uns zudem gar nicht leisten, auf die kulturelle Bildung unserer Kinder zu verzichten: Bildung kostet Geld. Aber fehlende Bildung kostet noch viel mehr. Die kulturelle Bildung insbesondere unserer Kinder ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe von höchster Priorität.

4.Die Zivilgesellschaft stärken – das Gemeinnützigkeitsrecht grundlegend reformieren

Die Zivilgesellschaft ist neben Staat und Markt der dritte wesentliche Akteur in Deutschland. Ohne die rund eine Million Vereine, die rund 20.000 Stiftungen und vor allem die ungefähr 23 Mio. Menschen, die sich in diesen Vereinen und Initiativen engagieren, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Zivilgesellschaft stark gewandelt. Sie hat zusätzliche Aufgaben übernommen und ein grundlegend neues Selbstverständnis entwickelt. Die Zivilgesellschaft benötigt Rahmenbedingungen, unter denen sie sich möglichst frei und unabhängig weiterentwickeln kann. Ziel ist deshalb eine klare Abgrenzung von Staat und Markt. Erforderlich ist eine grundlegende Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements gelingt diese Weichenstellung nicht. Ziel der Reform muss dabei die Schaffung von Freiräumen und Rechtssicherheit für bürgerschaftliche Organisationen, insbesondere Stiftungen und Vereine, sein. Sie müssen sich ohne staatliche Bevormundung frei entwickeln können. Die FDP hat hierfür ein präzises Reformkonzept vorgelegt.

5. Freiheit für gemeinnützige Zuwendungen - Gemeinwohlfreundliche Ausgestaltung des Erbrechts

Die FDP will Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen durch eine Änderung des Erbrechts erleichtern. Das Beispiel des Mäzens, dessen zu Lebzeiten getätigte Spende für den Wiederaufbau der Dresdner Frauenkirche nach dem Tode aufgrund des geltenden Pflichtteilsrechts teilweise zurückgezahlt werden musste, macht den Reformbedarf deutlich. Es ist unbefriedigend, wenn das gemeinwohlfreundliche Handeln eines Mäzens nach dessen Tode vom äußerst weit reichenden Pflichtteilsrecht konterkariert wird.

Eine Möglichkeit zur Behebung dieser Schieflage wäre, gemeinnützige Organisationen einem fiktiven weiteren Abkömmling des Erblassers gleichzustellen und Zuwendungen an diese insoweit von Pflichtteilsansprüchen freizustellen. Auf diese Weise wären diese Zuwendungen privilegiert, ohne dass die Erben unverhältnismäßig benachteiligt würden.

6. Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und Wachstumsbranche stärken

Die Kulturwirtschaft ist eine der wichtigsten Zukunftsbranchen in Deutschland. Die Arbeit und die Produkte, z.B. der Filmindustrie, der Verlage, der Galerien, der Architekten und Designer, Musiker und Musikverleger sind ein Wirtschaftsfaktor von erheblichem Ausmaß. Mit fast einer Million Beschäftigten ist der kulturelle und kreative Sektor sogar größer als die deutsche Automobilindustrie. Mit einem Umsatz von rund 126 Milliarden Euro ist die Kultur- und Kreativwirtschaft der wichtigste Kulturförderer in Deutschland.

Darüber hinaus sind Kunst und Kultur wichtige Standortfaktoren. Sie stärken den Tourismus und fördern die Ansiedlung von Unternehmen. Städte und Kommunen, die Verantwortung für Kultur übernehmen, werden so zu attraktiven Wohn- und Arbeitsstätten.

Eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Kulturwirtschaft ist die längst überfällige Erstellung eines bundesweiten Kulturwirtschaftsberichtes. Darüber hinaus ist eine verstärkte und verbesserte Koordinierung und Vernetzung der kultur- und wirtschaftspolitischen Akteure dringend geboten. Die Kompetenzen innerhalb der Bundespolitik müssen durch die Einrichtung eines Querschnittsreferates „Kulturwirtschaft“ auf der Bundesebene stärker koordiniert und gebündelt werden.

Vor dem Hintergrund der Zukunftschancen dieses Wirtschaftssektors muss sich die Politik dafür einsetzen, dass der Kulturwirtschaft als Wachstumsmarkt optimale Rahmenbedingungen geboten werden. So ist eine Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft als eigenständiges Element sowohl in die deutsche Wachstumspolitik als auch in die europäische Lissabon-Strategie, mittels derer die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt gemacht werden soll, dringend geboten.
Wir befürworten zudem die Einführung von innovativen Finanzierungsinstrumenten, die die spezifischen Anforderungen der Kulturwirtschaft mit ihrer meist geringen Kapitalausstattung berücksichtigt.

Die FDP wendet sich gegen alle unnötigen bürokratischen Behinderungen des Verkehrs mit Kulturgütern und fordert die großzügige Gewährung des freien Geleites für kulturell wertvolles Ausstellungsgut ohne Ansehen seines Ursprungs.

7. Ein starkes Urheberrecht – Geistiges Eigentum darf nicht weniger geschützt werden als dingliches Eigentum

Die FDP steht für ein starkes Urheberrecht. Erst ein wirksamer Schutz der intellektuellen und kreativen Leistungen durch das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung. Die Modernisierung des Urheberrechts muss deshalb konsequent fortgesetzt werden.

Die Anerkennung der Urheberschaft und die Zuordnung des Werkes zu seinem Schöpfer sind eine historische Errungenschaft. Sie entspricht dem liberalen Menschenbild. Eine wichtige Rolle spielen auch diejenigen, die mit ihrem wirtschaftlichen Engagement die Werkherstellung erst ermöglichen und das Werk einem breiten Publikum zugänglich machen. Das Urheberrecht muss deshalb auch weiterhin seinen Beitrag zum angemessenen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verwertern leisten.

Geistiges Eigentum muss ebenso gut geschützt sein wie materielles Eigentum. Dies ist die Grundlage dafür, dass Künstler von ihrer Arbeit leben können und sich ihre Kreativität entfalten kann. Gerade in der digitalen Welt muss das Urheberrecht zuverlässig gegenüber Rechtsverletzern durchsetzbar sein. Die zunehmende Missachtung des Urheberrechts im Internet verursacht nicht nur einen hohen wirtschaftlichen Schaden. Sie ist zugleich auch eine Bedrohung für die kulturelle Vielfalt.

Im Rahmen der aktuellen urheberrechtlichen Gesetzgebungsverfahren setzt sich die FDP dafür ein, dass die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen unter Wahrung des Datenschutzes erleichtert und beschleunigt wird.

8. Mehr Kultur im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Die FDP bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Freiheit und Staatsferne des Rundfunks. Den Programmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kommt im dualen System des Rundfunks in Deutschland eine besondere Aufgabe zu.

Der aus der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks resultierende Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag wird derzeit von ARD und ZDF nur unzureichend erfüllt. Bei allem Respekt vor einigen kulturell wertvollen Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und löblichen Ausnahmen, wie etwa den Programmen von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Berlin, ist insgesamt eine Verflachung und Trivialisierung des Angebotes festzustellen. Anspruchsvolle Sendungen werden zunehmend in die Spartenkanäle wie Arte, 3sat oder die digitalen Kanäle verlegt, die ihrerseits zwar ein hochwertiges Programm anbieten, aber nicht die breite Masse der Bevölkerung erreichen.

Die FDP fordert daher die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, zur Erfüllung ihres Kultur- und Bildungsauftrages mehr Kulturnachrichten in die Hauptnachrichten aufzunehmen. Die Aufnahme von Kulturnachrichten als festem Bestandteil einer Nachrichtensendung manifestiert die gesellschaftliche Bedeutung und Relevanz von Kultur,bei der Programmplanung sich stärker an der gesellschaftlichen Relevanz und weniger an den Einschaltquoten zu orientieren und sich stärker vom Mainstream-Geschmack und kommerziell orientierten Angeboten der privaten Rundfunkveranstalter abzusetzen, anstatt deren Inhalte zu kopieren.

Der Kultur- und Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollte im Rahmen der Kulturstaatsverträge präzisiert und in Selbstverpflichtungen und Leitlinien durch die Sendeanstalten konkretisiert werden. Die Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrag sollte durch neutrale Institutionen überprüft und bewertet werden. Diese Praxis der externen Evaluation, die bereits von der britischen BBC und dem tschechischen Fernsehen erfolgreich angewandt wird, könnte auch ein Kriterium für die Verteilung der Gebühren auf die einzelnen Sender sein.

9. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik – Unsere Visitenkarte im Ausland und die Brücke zwischen allen Menschen

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik muß wieder die tragende dritte Säule deutscher Außenpolitik werden. Sie ist mehr denn je ein zentrales Feld der Verständigung, des Austausches und der Zusammenarbeit zwischen Menschen und Institutionen in aller Welt und damit einer wirksamen Friedenspolitik. Sie befähigt ihre Partnerinnen und Partner zu selbständigem und freiheitlichem Handeln und wirkt damit zugunsten weltweiter Geltung der Menschen- und Bürgerrechte. Sie fördert ein positives und zugleich realistisches Bild von Deutschland, unterstützt weltweit die Lehre der deutschen Sprache als nach wie vor international wichtiger Fremdsprache und fördert damit zugleich die deutschen Exporte und Auslandsinvestitionen. Zur europäischen Zusammenarbeit und Integration steuert sie die unentbehrliche kulturelle Komponente bei. Durch ihre Präsenz in allen Kontinenten ergänzt und fördert sie das wachsende wirtschaftliche, politische und militärische Engagement unseres Landes in der ganzen Welt.

Das Goethe-Institut spielt in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik eine zentrale Rolle. Die zunehmende Globalisierung und die Notwendigkeit intensiver Kontakte mit aufstrebenden asiatischen Ländern wie China und Indien erfordern eine stärkere Präsenz des Goethe-Instituts in diesen Regionen. Um einer zunehmenden Radikalisierung und Fundamentalisierung entgegenzuwirken, muss zudem der Dialog mit der islamischen Welt weiter intensiviert werden. Darüber dürfen jedoch die für den europäischen Einigungsprozess unerlässlichen und seit Jahrzehnten bestehenden Kontakte des Institutes in Europa nicht aufgegeben werden. Zur Sicherung der erfolgreichen Arbeit des Goethe-Instituts ist es erforderlich, dass der begonnene Weg der Verschlankung der Verwaltungsstrukturen in der deutschen Zentrale in München und der Umstellung auf die Budgetierung konsequent fortgesetzt wird.

Ein weiteres wichtiges Instrument deutscher Kulturpolitik sind die deutschen Auslandsschulen. Diese Schulen fördern in ihren Ländern die kulturelle Vielfalt und vermitteln sowohl ein positives Deutschlandbild, als auch unsere Vorstellungen von Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Viele Absolventen der deutschen Auslandsschulen, die zum weit überwiegenden Teil aus dem jeweiligen Gastland stammen, besetzen später wichtige gesellschaftliche und politische Funktionen. Diese Menschen, die mit unserer Sprache und unserer Kultur vertraut sind, sind die besten Botschafter für vertrauensvolle und langfristige Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Ländern.

Goethe-Institute und Auslandsschulen nehmen ebenso wie weitere Mittlerorganisa-tionen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wie der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Alexander von Humboldt-Stiftung oder das Institut für Auslandsbeziehungen und die Deutsche Welle überaus wichtige Aufgaben wahr und müssen daher finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Arbeit auch dauerhaft erfüllen können.

10. Provenienzforschung und Restitution von NS-Raubkunst

Bei der Provenienzforschung in Deutschland gibt es großen Nachholbedarf. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zwar auf der Washingtoner Konferenz von 1998 verpflichtet, die Provenienzforschung in den Museen finanziell und personell zu verstärken, ist dieser Selbstverpflichtung aber bisher nicht in ausreichendem Maße nachgekommen.

Bisher sind es vor allem die Erben bzw. deren Anwälte, die auf die Museen zugehen und diese mit Restitutionsforderungen konfrontieren müssen. Es soll künftig selbstverständliche Daueraufgabe für Besitzer von Kunstwerken, insbesondere für öffentliche Einrichtungen sein, die Erwerbsgeschichte zu dokumentieren und im Zweifelsfall auf die Erben der Voreigentümer zuzugehen und über Eigentum und Besitz am Kunstwerk zu verhandeln. Der boomende Kunstmarkt und die große Nachfrage nach hochwertigen Objekten heizt dabei die private Provenienzrecherche zusätzlich an. Vor allem kleinere Museen und die zuständigen Verwaltungseinheiten sind angesichts der komplexen und speziellen Materie der Restitution von NS-Raubkunst vielfach überfordert.

Die FDP fordert eine Intensivierung und verstärkte Förderung der Provenienzforschung. Bund, Länder und Kommunen stehen in der Pflicht, die Museen organisatorisch und finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus fordert die FDP, die Verfahren der Restitution von NS-Raubkunst nach internationalen Vorbildern zu professionalisieren und die Entscheidungen von spezialisierten Fachleuten (u.a. Kunsthistoriker, Juristen) vorbereiten zu lassen. Kompetenzzentren auf Bundes- oder Landesebene könnten dazu beitragen, dass die Restitutionsverfahren nach den Grundsätzen der Washingtoner Konferenz von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 tatsächlich zu „fairen und gerechten Lösungen“ führen, die nicht zwangsläufig in der sofortigen Herausgabe der Objekte liegen muss.

11. Intensivierung der Bemühungen zur Rückgabe und konservatorischen Sicherung von kriegsbedingt verschleppten oder einbehaltenen Kulturgütern (Beutekunst)

Die FDP fordert verstärkte Bemühungen zur Sichtung und Inventarisierung der insbesondere in Russland und Polen vorhandenen Bestände deutscher Museen und Archive sowie deren konservatorische Sicherung. Darüber hinaus fordert die FDP die Bundesregierung auf, unmissverständlich auf der Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Rückgabe der kriegsbedingt verschleppten oder einbehaltenen Kulturgüter zu bestehen.

Die Restitution der so genannten „Beutekunst“ ist noch immer nicht abgeschlossen. Eine große Zahl wertvoller Kunstgegenstände, Bücher, Archivalien und archäologischer Fundstücke ist bisher nicht restituiert worden, obwohl die Grundsätze des Völkerrechts und bilaterale Abkommen dazu verpflichten.

Zu den bis heute unerfüllten Restitutionsansprüchen gehören auch die Forderungen auf Herausgabe der Museums- und Bibliothekssammlungen, die während des Zweiten Weltkrieges zum Schutz vor Kriegseinwirkungen nach Schlesien, Pommern und Ostpreußen verlagert wurden. Das gleiche gilt für die nach Russland überführten Archivbestände aus dem ehemaligen Reichsgebiet. Vielen Exponaten droht wegen mangelhafter Konservierung die Zerstörung.

Trotz einiger sinnvoller Initiativen, wie dem 2005 ins Leben gerufenen deutsch-russischen Museumsdialog oder der 2007 in Moskau eröffneten deutsch-russischen Ausstellung "Merowingerzeit - Europa ohne Grenzen", in der unter anderem auch kriegsbedingt aus Berlin nach Russland verlagerte Objekte gezeigt werden, gibt es seit einigen Jahren einen Stillstand im Bemühen um eine Durchsetzung der völkerrechtlichen Ansprüche.

12. Nationale Bindungswirkung der UNESCO-Welterbekonvention

Die FDP fordert ein nationales Ausführungsgesetz für die UNESCO-Welterbekonvention, in dem die Bindungswirkung dieser Konvention unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips für alle staatlichen Ebenen exakt definiert wird. Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 wurde von der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1977 ratifiziert. Nicht zuletzt der Streit um den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden hat gezeigt, dass Unklarheit darüber besteht, welche Bindungswirkung die völkerrechtliche Verpflichtung auf kommunaler Ebene entfaltet. Es liegt nicht im Interesse Deutschlands, dass die UNESCO-Welterbe-Konvention zwar von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, die Kommunen und Länder aber nicht bindet. Andererseits darf das Welterbe-Komitee der UNESCO keine uneingeschränkten und unanfechtbaren Entscheidungsbefugnisse über die Welterbestätten erhalten.

Ein solches Ausführungsgesetz, in dem in enger Abstimmung mit den Ländern die Anpassung der einschlägigen bestehenden Gesetze, wie etwa des Baugesetzbuches oder des Bundesfernstraßengesetzes geregelt werden sollte, würde zudem für alle Beteiligten verdeutlichen, dass mit der Eintragung eines Ortes in die Welterbeliste der UNESCO nicht nur eine Ehre und Auszeichnung, sondern auch eine besondere Verpflichtung und eine partielle Aufgabe der Entscheidungssouveränität verbunden ist.

13. Das kulturelle Erbe für die Zukunft bewahren

Das kulturelle Erbe und die in Jahrhunderten gewachsene architektonische Gestaltung unserer Städte und ländlichen Regionen stellen ein prägendes Element unserer Gesellschaft dar. Der Schutz und der Erhalt dieses kulturellen Erbes ist eine gemeinsame Aufgabe von Gesellschaft und Staat. Die Wertschätzung des kulturellen Erbes und die Vermittlung der zugrundeliegenden Ideen sind elementare Voraussetzungen für neue Entwicklungen.

Neunzig Prozent aller Baudenkmäler befinden in Privateigentum. Die Denkmaleigentümer müssen oftmals große finanzielle Anstrengungen unternehmen, um das Baudenkmal für die Zukunft zu erhalten. In Ergänzung der wertvollen Arbeit von Denkmalschutz-Stiftungen sind bürgernahe Organisationen (wie die nach niederländischem Vorbild entstandene „Monumentenwacht“) zu unterstützen.

Auch immaterielle Kulturgüter wie kulturelle Ausdrucksformen, Sprachen, musikalische Überlieferungen oder Traditionen und Bräuche gilt es für nachkommende Generationen zu sichern. Neben den traditionellen Medien und Kunstformen haben in den letzten Jahrzehnten zunehmend Filme, Musik und Computer unsere Kultur geprägt. Die Sicherung und Archivierung dieser vergleichsweise jungen kulturellen Ausdrucksformen wird in zunehmendem Maße eine wichtige Aufgabe sein. Die Digitalisierung von Bibliotheksbeständen ist eine technisch und finanziell aufwendige Aufgabe, die von den öffentlichen Trägern nicht alleine zu bewältigen ist.

14. Miteinander für eine europäische Identität

Für das zusammenwachsende Europa bilden die grenzübergreifenden kulturellen Kontakte eine wichtige Basis. Die Bürgerinnen und Bürger Europas werden sich nur dann als Teil des Gemeinwesens empfinden, wenn die kulturellen Gemeinsamkeiten tatsächlich er- und gelebt werden. Nur wenn die Menschen aktiv am Zusammenwachsen mitwirken, werden sie bereit sein, auch in Krisenzeiten für einander einstehen. Die regionale und nationale Kulturarbeit für Europa fördert die Sympathie für den europäischen Gedanken und wirkt der Skepsis gegenüber technokratischen Strukturen entgegen.

Das Entstehen einer europäischen Identität wird die nationalen Identitäten nicht ersetzen, sondern ergänzen und erweitern. Viele Menschen wollen aus ihrem eigenen Interesse heraus die europäischen Beziehungen aktiv mitgestalten. Austauschangebote für junge und alte Bürger, Angebote zum Erlernen von Fremdsprachen und nicht zuletzt die Förderung der Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden über die Grenzen hinweg sind wichtiger als bloße Kommunikationsstrategien und medienwirksame Großereignisse.

Das europäische Kulturprogramm 2007 bis 2013 gibt wichtige Impulse, alle Ebenen der Politik und der Gesellschaft zu mobilisieren. Die Möglichkeiten der Förderung von Kulturkooperationen, Mobilität und dem europäischen Freiwilligenprogramm durch die Europäische Union sollten auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen bekannter gemacht werden, um die damit verbundenen Chancen zu eröffnen, Interessen zu bündeln und neue Bündnisse zwischen Städten, Verbänden, Künstlergruppen usw. anzuregen.

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